Kanalbenützungsgebühren

Zuständig

€ 4,70 + 10 % USt je m³ Wasserverbrauch
Die Kanalbenützungsgebühr wird 4mal jährlich vorgeschrieben und zwar am 15. Februar, 15. Mai und 15. August als Akontozahlung, die Jahresabrechnung erfolgt dann am 15. November auf Grund der Zählerstandsmeldung.

Hausbesitzer, welche zur Bewässerung ihrer Haus- und Vorgärten das Wasser aus der Wasserversorgungsanlage beziehen und diesen ausschließlich für die Pflege der Gärten verwendeten Wasserverbrauch durch einen Zweitzahler messen lassen, wird dieser registrierte Wasserverbrauch für den Garten bei der Verrechnung der Kanalbenützungsgebühr von der insgesamt verbrauchten Wassermenge in Abzug gebracht.