Ärztenotdienst

Hausärztlicher Notdienst (HÄND)
Neuorganisation im Bezirk Gmunden Nord inkl. Ebensee

Ab 1. Juli 2015 gelten im Bezirk Gmunden Nord inkl. Ebensee neue Bestimmungen für den hausärztlichen Notdienst (HÄND) in der Nacht sowie tagsüber an Wochenenden und Feiertagen.

Die wichtigsten Informationen für Patienten:

Den Notruf 141 wählen, dort erfährt man alles Weitere.
Der hausärztliche Notdienst werktags bis 19:00 Uhr bleibt davon unberührt und wird in gewohnter Form weitergeführt.Der HÄND steht all jenen zur Verfügung, die in der Nacht sowie tagsüber an Wochenenden und Feiertagen unbedingt einen Arzt benötigen.
Hausärzte wechseln sich im Bereitschaftsdienst in 12h Schichten ab und stehen zusätzlich zu bestimmten Öffnungszeiten in einer Ordination zur Verfügung. Die Koordination erfolgt über den Notruf 141.

In der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen gilt
- Der hausärztliche Notdienst ist über die Notrufnummer 141 erreichbar.
- Im Bezirk Gmunden Nord inkl. Ebensee ist an Samstagen, Sonn- und Feiertagen 1 Arztordination in der Zeit von 09:00 - 11:00 und 16:00 - 17:00 Uhr geöffnet.
- Ein weiterer diensthabender Arzt fährt von Gmunden ausgehdn alle notwendigen Visiten. Dieser Dienst steht jede Nacht von 19:00 - 07:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 07:00 - 19:0 Uhr zur Verfügung.

Vorgangsweise für Patienten:
Notruf 141
Es ist ganz einfach: Wer medizinische Hilfe in der Nacht sowie am Wochenende oder an Feiertagen benötigt ruft den Notruf 141.
Dort meldet sich ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes, der den Patienten entweder über die geöffnete Ordination informiert oder an den diensthabenden Arzt weitervermittelt.
Dieser entscheidet im Telefonat mit dem Patienten, ob eine Visite notwendig ist.

"Wichtig ist uns Ärzten die korrekte Inanspruchnahme des hausärztlichen Notdienstes: dieser ist nur für akute Beschwerden gedacht, bei denen der Patient sofort medizinische Hilfte braucht. Für kleinere bzw. chronische Beschwerden sollen sich die Betroffenen bitte zu den regulären Ordinationszeiten an ihre Hausärztin bzw. ihren Hausarzt wenden", so die Bezirksärztevertreterin, MR Dr. Claudia Westreicher.

Das Notarztsystem (für alle akuten Notfälle) ist von dieser Regelung nicht betroffen!

Den Ärztlichen Notdienst erreich Sie über die Rufnummer 141