Gemeinde Roitham am Traunfall
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Aushängezeitraum: 12.03.2025 - 31.10.2025
Von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden ist heuer wieder eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden erlassen worden.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.
Weiterführende Informationen
Waldbrandschutz-Verordnung 2025 - Bezirk Gmunden
(Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2025 – Bezirk Gmunden)
Waldbrandschutzverordnung hier herunterladen (67 KB) - .PDF
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