In Europa zeigt sich mit Herbstbeginn, wie in den vergangenen Jahren, ein deutlicher Anstieg in den Ausbruchszahlen sowohl bei Wildvögeln als auch bei gehaltenem Geflügel.
Verhältnismäßig wurden heuer allerdings vermehrt Ausbrüche von Aviärer Influenza (Geflügelpest) in Hausgeflügelbeständen gemeldet.
In Österreich wurden in den letzten Wochen im Rahmen des Geflügelpest-Wildvogelmonitorings vereinzelt HPAI-positive Schwäne aufgefunden, zuletzt auch ein Schwan in Oberösterreich in der Nähe des Ennskraftwerks in Kronstorf.
Aufgrund der derzeitigen Lage und auf Basis einer Risikoeinschätzung durch die AGES hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Kundmachung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko mit Montag, dem 3. November 2025 im Sinne des § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung (VGV) ausgewiesen.
In Risikogebieten sind Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten. Die Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen hat dazu ein Informationsblatt für GeflügelhalterInnen erstellt, in welchem die Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Risiko näher ausgeführt sind (siehe Beilage).
Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel (auch private Geflügelhaltung) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) zu melden ist.